Kostenlose Gehörschutzberatung für Betriebe

Gesetzliche Verpflichtung

In Deutschland sind Arbeitgebende verpflichtet, ihre Mitarbeitenden vor Lärm zu schützen und ihnen einen für die Lärmbelastung angemessenen Gehörschutz zur Verfügung zu stellen. Die relevanten Rechtsgrundlagen dazu befinden sich im Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) und in der Lärm- und Vibrations-Arbeitsschutzverordnung (LärmVibrationsArbSchV).

Grundlage der Beurteilung bildet die verpflichtende Durchführung einer Lärmmessung für Arbeitgeber, um die Gesundheit und Sicherheit zu gewährleisten. Diese bildet die Basis für eine Gehörschutzanpassung.

Arbeitsschutzgesetz

Das Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) legt allgemeine Grundsätze zum Schutz der Arbeitnehmenden vor Gefahren am Arbeitsplatz fest. Es verpflichtet Arbeitgebende dazu, alle erforderlichen Maßnahmen zu ergreifen, um die Gesundheit und Sicherheit der Mitarbeitenden zu gewährleisten. Dies schließt den Schutz vor schädlichem Lärm mit ein.

Vorsorgen statt Nachbessern mit Gehörschutz

Ein maßgefertigter Gehörschutz bietet Ihrem Unternehmen Vorteile gegenüber unzureichendem Schutz oder Schutz mit Einwegprodukten.

Ein individuell angepasster Gehörschutz bietet maßgeschneiderten Schutz für Mitarbeitende in Arbeitsumgebungen mit hoher Lärmbelastung. Durch eine individuelle Anpassung gewährleistet der Gehörschutz eine optimale Passform und Tragekomfort, was zu einer besseren Akzeptanz und kontinuierlichen Nutzung führt. Dies führt nicht nur zu einer effektiven Lärmdämpfung und somit zum Schutz des Gehörs, sondern auch zu einer Steigerung des Wohlbefindens und der Arbeitsleistung der Mitarbeiter. Durch die Auswahl geeigneter Filter wird eine präzise Lärmdämpfung erreicht, während gleichzeitig wichtige Umgebungsgeräusche und Kommunikation erhalten bleiben. Ein Individueller Gehörschutz trägt dadurch zu einer verbesserten Sicherheit und Gesundheit am Arbeitsplatz bei.

Lärmschutz im Betrieb

Gemäß der LärmVibrationsArbSchV müssen Arbeitgebende in Deutschland die Lärmbelastung am Arbeitsplatz bewerten und überwachen, wie stark ihre Mitarbeitenden der jeweiligen Lärmquelle ausgesetzt sind. Werden die gesetzlich festgelegten Lärmgrenzwerte überschritten, müssen Maßnahmen zur Lärmminderung ergriffen werden. Wenn dieser Lärmschutz allein nicht ausreicht sind Arbeitgeber*innen dazu verpflichtet, einen angemessenen Gehörschutz für jeden Mitarbeitenden bereitzustellen, sowie über die Gefahren von Lärmexposition zu informieren, um die Gesundheit ihrer Mitarbeitenden zu gewährleisten.

Lärmgrenzwerte sowie die konkreten Anforderungen an einen Gehörschutz können je nach Tätigkeitsbereich variieren – und Gesetze und Vorschriften ändern sich regelmäßig. Es ist daher wichtig, dass Arbeitgeber*innen die aktuellen gesetzlichen Vorschriften zu notwendigen Schutzmaßnahmen genau kennen und einhalten. Für die Informationen und Beratung dazu wenden Sie sich bitte an die zuständigen Arbeitsbehörden oder Experten für den Bereich Arbeitsschutz.

Wie läuft eine Versorgung über den Akustiker ab?

Insgesamt gewährleistet die Versorgung über den Akustiker einen maßgeschneiderten und hochwertigen Gehörschutz, der den individuellen Bedürfnissen und Anforderungen des Kunden gerecht wird. Der gesamte Prozess wird professionell begleitet und sichergestellt, dass der Gehörschutz effektiv und komfortabel ist.

Beratung: Der Prozess beginnt mit einer umfassenden Beratung durch den Hörakustiker. Dabei werden die individuellen Bedürfnisse der Lärmbereiche sowie die Anforderungen an den Gehörschutz besprochen. Hierfür wird das Lärmprofil der Lärmbereiche benötigt. 

Anpassung und Abdrucknahme: Nach der Beratung erfolgt die Anpassung des individuellen Gehörschutzes. Dazu nimmt der Hörakustiker einen Ohrabdruck des Mitarbeitenden, um sicherzustellen, dass der Gehörschutz perfekt passt und einen optimalen Schutz bietet.

Herstellung des Gehörschutzes: Basierend auf den Ohrabdrücken wird der individuelle Gehörschutz angefertigt. Dies kann je nach Art  den spezifischen Anforderungen einige Tage oder Wochen dauern. Erfahren Sie hier mehr über maßgefertigte Gehörschutzlösungen: Gehörschutz individuell maßgefertigt für die Arbeit – AUDIA AKUSTIK (audia-akustik.de)

Anpassung und Feinjustierung: Sobald der Gehörschutz hergestellt ist, wird er dem Mitarbeitdenden übergeben und in die richtige Handhabung und Pflege eingewiesen. Der Hörakustiker überprüft nochmals die Passform und führt eine Dichtigkeitsprüfung durch, um sicherzustellen, dass der Gehörschutz optimal sitzt und einen effektiven Schutz bietet.

Nachsorge und Service: Der Hörakustiker bietet in der Regel auch einen Nachsorgeservice an, um sicherzustellen, dass der Gehörschutz weiterhin optimal funktioniert. Dies kann regelmäßige Kontrollen der Passform, Reinigung und gegebenenfalls Anpassungen umfassen. Außerdem können regelmäßige Hörtests durchgeführt werden, um die Hörgesundheit Ihrer Mitarbeitenden sicherzustellen.

Ratgeber und FAQ

In Kindertagesstätten herrscht oft ein hoher Lärmpegel, der das Gehör gefährden kann. Doch viele sind sich nicht bewusst, dass auch Erzieher:innen ein Recht auf Gehörschutz haben, wenn der Lärmpegel regelmäßig 85 Dezibel übersteigt.

Es ist wichtig, dass Betriebe, einschließlich Kita-Träger, geeigneten Gehörschutz zur Verfügung stellen. Fachkräfte für Arbeitssicherheit können dabei helfen, die Situation vor Ort zu evaluieren.

Mit Lautstärken von bis zu 114 Dezibel in Kitas ist das Risiko für Gehörschäden erhöht und die psychische Belastung durch den Lärm ist real: Tinnitus und Belastungsstörungen können die Folge sein.
Der beste Schutz beginnt mit präventiven Maßnahmen: Erst organisatorische Anpassungen, dann bauliche Veränderungen und schließlich der Einsatz von Gehörschutz.

Ein maßgefertigter Gehörschutz mit Filteroption ist besonders empfehlenswert, da er nur bestimmte Frequenzen dämpft, während die Sprachverständlichkeit erhalten bleibt. So wird nicht nur das Gehör geschützt, sondern auch die Kommunikation während der Arbeit mit Kindern und im sozialen Bereich erleichtert.

Die Ermittlung von Arbeitsplätzen, die von Lärm betroffen sind, erfolgt in der Regel durch eine Gefährdungsbeurteilung gemäß den Vorgaben des Arbeitsschutzgesetzes (ArbSchG) und der Lärm- und Vibrations-Arbeitsschutzverordnung (LärmVibrationsArbSchV).

Dabei werden Arbeitsplätze identifiziert, an denen Mitarbeiter Lärm ausgesetzt sind, der ihre Gesundheit gefährden könnte.

Dies kann durch Messungen, Beobachtungen vor Ort oder anhand von Daten zu Arbeitsprozessen und -geräten erfolgen.

Der Lärmpegel an einem Arbeitsplatz wird üblicherweise mit einem Schallpegelmessgerät gemessen, das den Schalldruckpegel in Dezibel (dB) misst. Diese Messungen werden typischerweise an verschiedenen Positionen im Arbeitsbereich sowie während unterschiedlicher Arbeitsphasen durchgeführt, um den durchschnittlichen Lärmpegel sowie Spitzenpegel zu erfassen. Die Ergebnisse werden dann mit den gesetzlichen Grenzwerten verglichen, um festzustellen, ob Gehörschutzmaßnahmen erforderlich sind.

Die Messung der Lärmpegel an einem Arbeitsplatz wird in der Regel von speziell geschultem Personal durchgeführt. Dies kann je nach den spezifischen Anforderungen und Gegebenheiten des Arbeitsplatzes unterschiedlich sein. In vielen Fällen übernehmen Arbeitsschutzexperten, Sicherheitsingenieure oder Fachkräfte für Arbeitssicherheit diese Aufgabe.

Zum Beispiel die SVG

Darüber hinaus können auch externe Dienstleister, die auf Arbeitsschutz und Umweltmesstechnik spezialisiert sind, beauftragt werden, die Lärmpegelmessungen durchzuführen. Diese Unternehmen verfügen über das erforderliche Know-how und die entsprechende Ausrüstung, um genaue und zuverlässige Messungen gemäß den gesetzlichen Anforderungen durchzuführen.

Es ist wichtig sicherzustellen, dass die Personen, die die Messungen durchführen, über das erforderliche Fachwissen und die erforderliche Qualifikation verfügen, um die Messungen ordnungsgemäß durchzuführen und die Ergebnisse sachgerecht zu interpretieren.

Bei einer kostenlosen Gehörschutzberatung erhalten Sie eine individuelle Beratung durch einen qualifizierten Hörakustiker. Dies beinhaltet eine Bewertung des Gehörschutzbedarfs anhand der Arbeitsplatzanforderungen und der individuellen Gehörgefährdung. Der Hörakustiker empfiehlt dann geeignete Gehörschutzlösungen, führt gegebenenfalls Anpassungen durch und bietet Unterstützung zur ordnungsgemäßen Verwendung des Gehörschutzes an.

Die Gesetzestexte zu den genannten Rechtsvorschriften können auf verschiedenen offiziellen Websites und Rechtsdatenbanken eingesehen werden. Hier sind einige Möglichkeiten, wo Sie die Gesetzestexte finden können:

Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG):

Die aktuelle Fassung des Arbeitsschutzgesetzes finden Sie auf der Website des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (BMAS) unter: https://www.bmas.de/DE/Service/Gesetze/arbeitsschutzgesetz.html

 

EU-Richtlinie 2003/10/EG:

Die EU-Richtlinie 2003/10/EG betrifft den Schutz der Arbeitnehmer vor den Risiken durch physikalische Einwirkungen (Lärm). Die offizielle Fassung der Richtlinie finden Sie auf der Website der Europäischen Union unter: https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/?uri=CELEX:32003L0010

Lärm- und Vibrations-Arbeitsschutzverordnung (LärmVibrationsArbSchV):

Die Lärm- und Vibrations-Arbeitsschutzverordnung regelt den Schutz der Beschäftigten vor Gefährdungen durch Lärm und Vibrationen am Arbeitsplatz. Die aktuelle Fassung der Verordnung finden Sie auf der Website des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (BMAS) unter: https://www.bmas.de/DE/Service/Gesetze/laermvibrationsarbschv.html

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